Für die Einfuhr von Alkohol und alkoholhaltige Getränke als Reisemitbringsel gelten aktuell die folgenden Reisefreigrenzen für Nicht-EG-Mitgliedsstaaten (Drittländer).
Einfuhr von Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Für diese Reisefreigrenzen gelten die folgenden Bedingungen:
- Der Reisende führt die Waren mit sich
- Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt
(Quelle: Zoll – Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln)
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Aktuelle Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen bzw. überprüfen diese vor Abreise auf www.zoll.de.
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