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Alkohol - Einfuhr und Zoll-Bestimmungen

Dienstag, 7. April 2009 | Autor: admin

Für die Einfuhr von Alkohol und alkoholhaltige Getränke als Reisemitbringsel gelten aktuell die folgenden Reisefreigrenzen für Nicht-EG-Mitgliedsstaaten (Drittländer).

Einfuhr von Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Für diese Reisefreigrenzen gelten die folgenden Bedingungen:

  • Der Reisende führt die Waren mit sich
  • Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt

(Quelle: Zoll - Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln)

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Aktuelle Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen bzw. überprüfen diese vor Abreise auf www.zoll.de.

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Thema: Einfuhr- und Zoll-Bestimmungen

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