Für die Einfuhr von Kaffee als Reisemitbringsel gibt es klare Richtlinien. Aktuell gelten die folgenden Reisefreigrenzen für Nicht-EG-Mitgliedsstaaten (Drittländer).
Einfuhr von Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
- 500g Kaffee oder
- 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Für diese Reisefreigrenzen gelten die folgenden Bedingungen:
- Der Reisende führt die Waren mit sich
- Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt
(Quelle: Zoll – Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln)
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Aktuelle Angaben entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen bzw. überprüfen diese vor Abreise auf www.zoll.de.
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